Videoüberwachung – wie sieht es mit der Rechtslage dazu aus?

Moderne Haushalte sind inzwischen mit allen technischen Raffinessen ausgestattet, die man sich so denken kann. Das Zauberwort heißt Smart Home und das beschränkt sich schon längst nicht mehr nur auf intelligente Lichtsteuerung oder effizientes Heizen. Das Thema Sicherheit beschäftigt die Menschen schon immer. Das eigene Hab und Gut vor Unbefugten zu schützen lag seit jeher im Interessen eines jeden. Einst waren es einfache Türschlösser und dann kamen die ersten Kameras hinzu, die vor allem größere Grundstücke überwachen konnten. Aufgezeichnet auf Videokassetten sammelte sich einiges an Videomaterial an. Diese Zeiten liegen längst hinter uns. Heute ist selbst die Überwachung smart geworden. Doch wie verhält es sich hier eigentlich mit der Rechtslage angesichts der strengen Datenschutzbestimmungen aus? Wir beleuchten das einmal etwas genauer.

Zur eigenen Sicherheit

Geht es um die eigene Sicherheit, kann niemand verbieten, sein Grundstück oder die Wohnung mit einer entsprechenden Technik auszustatten. Eine Überwachung darf dann allerdings nur so weit gehen, dass ein angrenzender, öffentlicher Bereich oder Nachbargrundstücke nicht darauf zu sehen oder zu erkennen sind. Im Gesetz heißt es, dass der Schutz dritter stets gewahrt bleiben muss. Sprich, es dürfen keine Aufnahmen gemacht werden, von Menschen die sich nicht unmittelbar auf dem Grundstück befinden. Die Videoüberwachung und Rechtslage innerhalb von Deutschland ist recht komplex, da stets allen Seiten gerecht werden muss. Sprich, sowohl die Opfer als auch Täter. Ausnahmen jedoch gelten, wenn ein Einbrecher mit den Aufnahmen identifiziert werden kann. Dieses Video wird als Beweismittel anerkannt.

Aber Vorsicht!

Das Material darf nicht auf sozialen Plattformen auftauchen. So nach dem Motto, schaut her, dass ist der Dieb! Werden solche Videos auf Facebook, Twitter oder Instagram geteilt, macht man sich strafbar, weil die Rechte des Täters verletzt werden.

Was ist heute alles möglich?

Die ganze Zeit ist von smarter Überwachung die Rede. Bleibt an dieser Stelle natürlich einmal die Frage, was heute eigentlich schon so alles möglich ist. Ganz weit oben auf der Hitliste der Überwachung für das Eigenheim stehen Türspione die mit einer Kamera ausgestattet sind. Sie lassen sich mittels einer App problemlos mit dem Smartphone steuern. Wenn es also an der Haustür klingelt, kann man mit einem Blick auf das Telefon sehen, wer gern Zutritt haben möchte. Das ist ein großer Vorteil für ältere Menschen. Sie werden oftmals überrascht und können sich dann gar nicht so schnell wehren. Nun ist es möglich, den Besucher schon vor dem Öffnen der Tür zu sehen. Viele nutzen hierfür auch die Angebote von Amazon ECHO.

Des Weiteren sind Videoüberwachungen auf dem Grundstück mit kleinen hochauflösenden Kameras möglich, die ebenso mit einer App gesteuert werden. Oftmals zusätzlich ausgestattet mit einem Bewegungssensor, der sofort anschlägt, sobald sich jemand oder etwas auf dem Grundstück befindet. Der Eigentümer wird in Echtzeit darüber informiert und kann entscheiden, ob es eine Gefahr darstellt oder nicht. Intelligente Programme sind sogar schon in der Lage zwischen Haustieren zu unterscheiden.

Ein gutes Gefühl

Wer es nicht übertreibt und sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, kann sich in den eigenen vier Wänden sicher fühlen. Vor allem die smarten Klingelanlagen stoßen zunehmend auf Akzeptanz und werden immer öfter verwendet. Das gute Gefühl bleibt natürlich auch, wenn man mal wieder irgendwann auf Reisen gehen darf. Dann kann man getrost länger fern bleiben, denn den Kameras entgeht nichts.

Tipp:

Wer verreist, sollte dennoch ein paar mehr Vorkehrungen treffen. So muss der Briefkasten geleert werden und es empfehlen sich smarte Helfer, die eine Anwesenheit simulieren können. Dadurch wird zu bestimmten Zeiten das Licht eingeschalten, die Rollos auf oder zu gemacht und selbst der TV gestartet.

Smarte Sicherheit ist heute sehr vielseitig und wird von immer mehr Menschen dankend genutzt.